Entgegennehmen oder ablehnen? Geschenke als Pflegekraft – Annehmen oder Ablehnen?

Gerade in der Weihnachtszeit oder zu besonderen Anlässen möchten sich Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Patienten in Krankenhäusern bei den Pflegekräften bedanken. Das ist auch eigentlich eine nette Geste, jedoch ist es nicht immer erlaubt. Wir klären auf, welche Geschenke Du als Pflegekraft annehmen darfst und welche lieber nicht.

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Geschenke von Patienten und Angehörigen als Pflegekraft

Auch wenn der Beruf in der Pflege häufig viel von einem abverlangt, gibt es doch oft ganz tolle und wertvolle Momente. Beispielsweise bringt Dir Dein Beruf als Pflegekraft doch gleich noch mehr Freude, wenn Du eine gute Beziehung zu Deinen Patienten oder deren Angehörigen aufgebaut hast. Meist wird Dir dann auch die schönste Belohnung zuteil – Ein Lächeln, einige lobende Worte oder aber kleine Geschenke als nette Aufmerksamkeit und Dank für Deine tolle Arbeit als Pflegekraft.

Weihnachtszeit ist die Hochzeit für Geschenke an Pflegekräfte

Besonders zur Weihnachtszeit oder zu bestimmten Anlässen nimmt die Anzahl der Geschenke, die Patienten den Pflegekräften machen, stark zu. Einige Patienten haben ja auch keine Angehörigen mehr und wollen Dir eine Freude machen – Du hast Dich ja auch um sie gekümmert. Was spricht da also gegen ein weihnachtliches Geschenk für Dich? Viele Pflegekräfte stehen genau dann aber vor der Frage: Darf ich als Pflegekraft eigentlich Geschenke von Patienten oder Angehörigen annehmen, oder muss ich diese höflich ablehnen?

Geschenke von Patienten – Eigentlich eine nette Geste, aber…

Grundsätzlich spricht nichts gegen kleine Aufmerksamkeiten und Geschenke von Patienten, jedoch müssen sich diese in einem bestimmten Rahmen abspielen. Unterschieden werden muss hierbei zwischen einem größeren Geschenk für Pflegepersonal oder einer kleinen Aufmerksamkeit. Handelt es sich beispielsweise um selbstgebastelte Dinge, Selbstgebackenes oder andere Leckereien für die Pflegerin oder den Pfleger des Vertrauens, so fällt dies eher in die Kategorie einer Aufmerksamkeit und kann problemlos von Dir als Pflegekraft entgegengenommen werden. Hier ist das Annehmen also gar kein Problem.

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Vorsicht bei größeren Geschenken oder Einladungen!

Anders hingegen sieht es bei größeren Geschenken oder gar Einladungen von Patienten aus. Diese Geschenke, wie etwa ein Geldgeschenk (50 Euro-Schein) oder die Einladung zu einem gemeinsamen Essen auf Kosten des Patienten (oder dessen Angehörigen), müssen von Dir leider direkt strikt abgelehnt werden. So schön dies auch ist, könnte dies sogar rechtswidrig sein. Leider gibt es aber keine genaue Grenze, ab wann ein Geschenk als Aufmerksamkeit zu sehen ist, oder umgekehrt. Im Einzelfall gilt es abzuwägen, ob ein meldepflichtiges Angebot oder eine kleine nette Geste vorliegt. Sobald aber beispielsweise Bargeld, Einladungen zum Essen oder anderen Aktivitäten ausgesprochen wird, ist dies per Gesetz und Arbeitsvertrag häufig bereits rechtswidrig. Die Ausnahme gilt dann, wenn Dein Arbeitgeber der Geschenkannahme zustimmt (§ 3 Abs. 2 TVöD). Dies ist aber erfahrungsgemäß recht selten der Fall, da größere Geschenke häufig eher zu Konflikten (zwischen den Pflegekräften) führen kann.

Warum ist das Annehmen von Geschenken problematisch?

Grundsätzlich solltest Du die Annahme von größeren Geschenken von Patienten aus zweierlei Gründen am besten unterlassen. Zum einen könnte durch die Geschenke schnell der Eindruck entstehen, dass Du als Pflegekraft manipuliert wirst. Eventuell bekommen die anderen Pflegekräfte oder Patienten von der Übergabe des Geschenkes etwas mit. Anschließend steht dann auch schnell die Vermutung im Raum, dass Du Dich diesem Patienten besonders zugewendet und andere Patienten hingegen vernachlässigst hast.

Zum anderen wurde gerichtlich festgelegt, dass die Übergabe von Geschenken eine korrekte Dienstausübung der Pflegekräfte gefährdet. Außerdem haben Patienten einen Rechtsanspruch auf die Arbeit der Pflegekräfte. Dies sollte nicht von Geschenken oder Aufmerksamkeiten (ähnlich wie bei Trinkgeld) gefährdet werden, weshalb die private Vergütung grundsätzlich verboten ist. Die Nicht-Annahme von Schmiergeld oder sonstigen Provisionen stellt eine gesetzliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers dar und ist daher auch einzuhalten.

Diese Geschenke darfst Du als Pflegekraft ohne Probleme annehmen

Wie bereits beschrieben, darfst Du als Pflegekraft kleine Aufmerksamkeiten annehmen. Dazu gehören etwa Dinge, die den Rahmen sozial üblicher Dankbarkeits- oder Höflichkeitsgesten fallen. Oder andersrum: Wenn die Zurückweisung einer netten Geste als unhöflich erscheint, so dürfen diese von Dir angenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel selbstgebackene Kekse, selbstgebastelte Dinge oder Ähnliches.

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