Ob Stern, Anker oder ein Schriftzug: Schätzungen zufolge ist hierzulande mittlerweile jeder Zweite im Alter zwischen 25 bis 34 tätowiert. Betrachtet man alle Altersgruppen, ist es jeder Fünfte. Eine Entwicklung, die eines ganz klar zeigt: Tattoos sind absolut im Trend. Früher hatten sie den Ruf, vor allem von Matrosen, Kriminellen und Rockern getragen zu werden. Folglich waren sie nicht sehr salonfähig. Das hat sich in den letzten Jahren geändert, aber wie sehen das Gesetz- und Arbeitgeber? Fangen wir doch noch einmal ganz von vorne an.
Wie ist der Tattoo-Trend entstanden?
Tätowierungen, die wissenschaftlich auch Tatauierungen genannt werden, sind älter, als du vielleicht denkst. Wusstest du, dass bereits Ötzi, die wohl bekannteste Gletschermumie der Welt, tätowiert war? Ganze 61 Tattoos wurden an dem 5300 Jahre alten Ötzi gezählt. Dabei handelte es sich vorwiegend um Punkte, Linien und geometrische Figuren. Diese wurden damals in die Haut geritzt und anschließend mit einem Kohlepulver eingefärbt. Bei Ötzi befinden sich die Tattoos am ganzen Körper, was Forscher vermuten lässt, dass die Tätowierungen nicht nur einen optischen, sondern vielleicht auch einen medizinischen Zweck erfüllen sollten. Laut Wissenschaftlern wie Albert Zink vom EURAC-Institut für Mumien sei es möglich, dass die Tätowierungen eine frühzeitliche Akupunktur gegen Schmerzen gewesen sein könnten.
Allerdings handelt es sich bei Ötzi nicht um den ältesten Tattooträger der Welt. Es gibt zwei Mumien aus Oberägypten, die mit 5351 Jahren noch etwas älter sind. Bei den Mumien handelt es sich um einen Mann und eine Frau. Den Oberarm der männlichen Mumie zieren ein großer Stier sowie ein Schaf. Bei der weiblichen Mumie wurden auf dem Rücken und der Schulter eine Linie und s-förmige Zeichen gefunden.
Warum tätowieren sich die Menschen?
Gründe für eine Tätowierung gibt es zahlreiche. Zum einen sind die verewigten Motive natürlich ein Ausdruck der Persönlichkeit. Denn was jemand auf seiner Haut trägt, sagt viel über ihn oder sie aus. Viele Tattoos haben eine persönliche Bedeutung für ihren Träger. Es kann die Erinnerung an einen geliebten Menschen sein oder auch ein Motiv, das Kraft und Trost spenden soll. Natürlich gibt es aber auch Motive, die keine bestimmte Aussage haben, sondern nur aus optischen Gründen gewählt worden sind. Zu den besonders beliebten Tattoos zählen zum Beispiel kleine Sterne, Herzen, florale Motive und Anker. Allerdings ändern sich die Tattootrends von Zeit zu Zeit.
Kann der Arbeitgeber Tattoos verbieten?
Gehörst du zu den Menschen, deren Haut ebenfalls eins oder vielleicht sogar mehrere Tattoos ziert? Wenn dem so ist, hast du dir bestimmt auch schon einmal die Frage gestellt, wie ein neuer Arbeitgeber zu der Frage nach dem auffälligen Körperschmuck steht und ob Tattoos im Job ein Hindernis darstellen.
Rein rechtlich betrachtet ist es so, dass die Entscheidung für ein Tattoo dem Persönlichkeitsrecht unterliegt und somit die private Angelegenheit eines jeden Menschen ist. Im Prinzip verhält es sich genauso wie mit dem Kleidungsstil, der prinzipiell auch von jedem Menschen individuell bestimmt und ausgelebt werden kann. Problematisch wird es allerdings, wenn sich solche persönlichen Entscheidungen nicht mit den Tätigkeiten des Arbeitnehmers vertragen und gegebenenfalls sogar für einen wirtschaftlichen Schaden sorgen können. Man mag es antiquiert finden oder nicht, aber wenn du in deinem Arbeitsfeld viel Kontakt mit Kunden hast, kann es sein, dass dein Arbeitgeber Tattoos im Job nicht gerne sieht. Zahlreiche Urteile haben ergeben, dass das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers nicht verletzt wird, wenn der Arbeitgeber berechtigte Gründe hat, auf ein ordentliches Äußeres Wert zu legen. Das bedeutet beispielsweise auch, dass Arbeitgeber verlangen können, dass sich die männlichen Angestellten rasieren beziehungsweise einen gepflegten Bart tragen.
In welchen Branchen werden Tattoos nicht gerne gesehen?
Generell gilt, dass Tattoos immer salonfähiger werden. Sie erfreuen sich großer Beliebtheit und viele Arbeitgeber stören sich gar nicht mehr an dem auffälligen Körperschmuck. Natürlich kommt es auch immer noch darauf an, an welchen Stellen sich die Tattoos befinden und welche Motive gezeigt werden.
Nach wie vor kann es bei Berufen schwierig werden, in denen du eine beratende Funktion einnimmst und somit auch viel Kundenkontakt hast. Das gilt beispielsweise für Versicherungen, Banken und Jobs bei Ämtern. Besonders streng geht es auch bei der Personenbeförderung zu. Wer sich beispielsweise als Flugbegleiter/-in bewerben möchte, darf kein sichtbares Tattoo im Job tragen – egal, wie klein dieses auch sein mag.
Recht strikte Regeln bezüglich Tattoos im Job gab es früher auch bei der Polizei. Mittlerweile wurden diese jedoch ein wenig gelockert. In Berlin ist es Polizisten zum Beispiel mittlerweile erlaubt, ihre Tätowierungen ganz offen zu zeigen. Das gilt allerdings nur, wenn es sich bei den Tattoos nicht um sexistische, rassistische oder andere menschenunwürdigen Motive handelt.
Sind Piercings in bestimmten Branchen verboten?
Genauso wie bei Tattoos sind auch Piercings schon lange kein ungewöhnlicher Anblick mehr. Im Gegenteil: Ringe und glitzernde Stecker sind für den ganzen Körper beliebt. Doch auch hierbei gilt, dass der Schmuck nicht von jedem Arbeitgeber in jeder Branche gerne gesehen wird. Während Piercings in kreativen Berufen kein Problem darstellen, kann es in konservativen Branchen, genauso wie bei Tattoos, schon wieder ganz anders aussehen. Dort können Piercings oder Tattoos im Job ein absolutes No-Go sein.
Neben der Optik spielen aber auch Sicherheitsvorkehrungen eine Rolle. In einigen Berufen dürfen weder Schmuck noch Piercings getragen werden. Das gilt beispielsweise für Kfz-Mechaniker, die mit Ketten, Piercings und Co leicht irgendwo hängenbleiben könnten. Auch als Berufssportler oder Sportlehrer darf man keine Piercings tragen, um sich nicht zu verletzen.
Und wie ist es in der Pädagogik, Pflege und Gastronomie?
Eines gleich vorweg: Es ist schwierig, diese Frage pauschal zu beantworten. Unserer Erfahrung nach sind Tattoos in den Kitas und dem pädagogischen Bereich generell kein Problem, solange die Motive für Kinder und Jugendliche „zumutbar“ sind. Interessante und farbenfrohe Tattoos regen auch schnell die Neugierde der Kinder. Größere Piercings und Ohrringe sollten in der alltäglichen Arbeit jedoch zum eigenen Schutz vermieden oder zumindest verdeckt werden. Der Grund hierfür ist, dass die Kinder daran ziehen und Verletzungen verursachen könnten.
Im medizinischen Bereich und in der Gastronomie müssen sich unsere Mitarbeiter an allgemeingültige Hygienevorschriften und die einrichtungsspezifischen Rahmenbedingungen diesbezüglich halten, unabhängig von unserer firmeninternen Einstellung zu dem Thema Körperschmuck. Tattoos sind nur frisch gestochen ein „Risiko“, aber Piercings und Schmuck müssen entsprechend der jeweiligen Vorschriften abgeklebt oder herausgenommen werden. Im gastronomischen Bereich sind Tattoos und Piercings inzwischen auch im Konferenzservice auf Konzernebene kein Tabu mehr. Lediglich im gehobenen à la carte- Geschäft herrscht teilweise noch eine konservativere Haltung vor.
Übrigens: Zusätzlich zu Tattoos und Piercings im Job können „Gelnägel“ und sehr lange Fingernägel für die Arbeit im gastronomischen und medizinischen Bereich bedenklich sein. Einerseits aus hygienischen Gründen und andererseits weil diese hinderlich für pflegerische Tätigkeiten am Patienten oder im Küchenumfeld sein können.
Das Fazit von mega3
Wir als Arbeitgeber sind in unserer Haltung ganz nah am gesellschaftlichen Wandel und der einhergehenden Akzeptanz hinsichtlich Körperschmucks jeglicher Art. Es steht jedem Menschen frei, sich nach seiner persönlichen Entfaltung zu „dekorieren“. Wir bewerten unsere Mitarbeiter nicht anhand ihres Körperschmucks.
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten wir mit unterschiedlichsten Kunden zusammen, die ihrerseits verschiedene Einstellungen zu dem Thema haben. Uns ist es möglich, unserer eigenen Haltung treu zu bleiben, da wir unter den vielen Kundenunternehmen für jeden Mitarbeiter ein passendes Arbeitsumfeld finden können.
Beitragsbild: © Shutterstock, Dima Sidelnikov