Anstellungsarten Wir vermitteln nicht nach Rezept, sondern nach individuellem Geschmack

Für Berufseinsteiger als auch alte Hasen sowie Küchenmeister: Wir vermitteln unsere gastronomischen Berufsgruppen in Vollzeit und Teilzeit oder auf Minijob-Basis. Bei der Art der Anstellung unterscheiden wir zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Direktvermittlung.

Arbeitnehmerüberlassung

Ist eine Stelle in der Arbeitnehmerüberlassung ausgeschrieben, bedeutet dies, dass Sie mit uns, mega3, einen Arbeitsvertrag schließen, und so ein Angestelltenverhältnis mit uns haben. Wir sind der Partner an Ihrer Seite und finden dann für Sie den richtigen Arbeitsort in der Gastronomie. Sollte es dennoch mal nicht „stimmig“ sein oder sollten Sie den Wunsch nach Veränderung haben, kümmern wir uns gerne um einen neuen Arbeitsplatz für Sie. Möchten Sie hingegen an einem Einsatzort dauerhaft bleiben und dieser Wunsch beruht auf Gegenseitigkeit, ermöglichen wir dies selbstverständlich genauso und stehen einer Übernahme beim jeweiligen Kundenbetrieb nicht im Wege.

Direktvermittlung

Für Positionen, die unter die sogenannte Direktvermittlung fallen, übernehmen wir ausschließlich den Bewerbungsprozess. Wenn die Bewerbung erfolgreich ist, schließen Sie den Arbeitsvertrag mit dem Kundenunternehmen ab, das auch die Kosten für Ihre Vermittlung übernimmt.

Haben Sie eine Frage?

Unsere Personalberater/innen stehen Ihnen bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Recruiterin Gastronomie Brigitte Schiffmann