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Sind Gelnägel in Pflegeberufen erlaubt?

Arbeit & Karriere

Viele Frauen tragen gern Gelnägel – Sie machen für viele den ganz besonderen „Look“ aus. Jedoch werden Gelnägel in Pflegeberufen eher kritisch betrachtet oder auch teilweise verboten. Wir erklären Dir warum das so ist.

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Gelnägel
Photo by Patty Brito on Unsplash

Gelnägel sind nicht in allen Berufen gern gesehen

Wer brüchige oder weiche Nägel hat, greift häufig zu einem kleinen Schönheitstrick – Gelnägel oder vielerlei andere Arten von künstlichen Nägeln. Mit ihnen kann jeder, auch mit schwächerer Nagelstruktur, lange Nägel tragen. Diese können dann in einem schlichten, natürlich look, oder aber auch mit verschiedenen Farben oder Verzierungen getragen werden. Leider gibt es bei diesem Beauty Trend jedoch einen großen Nachteil: Gelnägel sind in einigen Berufsgruppe nicht gern gesehen und werden sogar vom Arbeitgeber verboten. Besonders in Pflegeberufen sind Gelnägel meist nicht gern gesehen.

Gelnägel in Pflegeberufen

In Pflegeberufen oder auch in Berufen, in denen man direkten Körperkontakt mit Menschen hat, sind häufig keine langen Nägel oder Gelnägel erwünscht. Grund dafür ist das Verletzungsrisiko für Patienten, welches beispielsweise beim Waschen oder Umbetten entstehen kann. Zwar sind es keine gefährlichen Verletzungen, die die Patienten erleiden, aber auch kleine Kratzer können sehr unangenehm sein.

Weiterhin können Handschuhe durch Gelnägel beim Überziehen reißen, wodurch die Hygiene nicht so gewährleistet werden kann, wie sie es eigentlich sein sollte.

Gelnägel sind in Pflegeberufen nicht verboten, aber…

Gelnägel in Pflegeberufen sind grundsätzlich nicht per Gesetz verboten. Aber bei den meisten Arbeitgebern, seien es Krankenhäuser oder Altenheime, sind sie unerwünscht bzw. per Arbeitsvertrag verboten. Dies hängt dann meist mit den Hygienevorschriften zusammen, die festlegen, dass die Nägel sowohl kurz als auch unlackiert getragen werden sollen.

Kann der Arbeitgeber Gelnägel überhaupt verbieten?

Die Antwort lautet von rechtlicher Seite: Ja. So hat beispielsweise das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen entschieden, dass angestellte Helfer im sozialen Dienst eines Altenheims das Tragen von langen, künstlichen, lackierten Finger- oder Gelnägeln im Dienst untersagt werden kann (Az.: 1 Ca 1909/18)

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Beitragsbild: Photo by DESIGNECOLOGIST on Unsplash

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