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Geschenke als Pflegekraft - Annehmen oder Ablehnen?

Arbeit & Karriere

Gerade in der Weihnachtszeit oder zu besonderen Anlässen möchten sich Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Patienten in Krankenhäusern bei den Pflegekräften bedanken. Das ist auch eigentlich eine nette Geste, jedoch ist es nicht immer erlaubt. Wir klären auf, welche Geschenke Du als Pflegekraft annehmen darfst und welche lieber nicht.

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Geschenke
Photo by Rusty Watson on Unsplash

Dürfen Pflegekräfte Geldgeschenke annehmen?

Nein, Pflegekräfte dürfen Geldgeschenke grundsätzlich nicht annehmen.
Geldzuwendungen, Gutscheine oder andere geldwerte Vorteile sind in der Pflege verboten, da sie als Bestechung oder unzulässige Vorteilsnahme gelten können. Das gilt insbesondere für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst, in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten.

Warum sind Geldgeschenke für Pflegekräfte verboten?

  • Gesetzliche Gründe: Vorteilsannahme kann nach § 331 StGB (Vorteilsannahme) strafbar sein.

  • Arbeitsrecht: Tarifverträge wie der TVöD (§ 3) sowie interne Dienstanweisungen untersagen Geldgeschenke ausdrücklich.

  • Pflegeethik: Pflege muss unabhängig, gleichbehandelnd und ohne Bevorzugung erfolgen.

Was ist Pflegekräften erlaubt? (kleine Aufmerksamkeiten)

Erlaubt sind geringwertige, sozial übliche Dankesgesten, solange kein Eindruck von Bevorzugung entsteht:

  • Selbstgebastelte Karten oder kleine Geschenke

  • Pralinen, Kekse, Kuchen für das Team

  • Kleine Alltagsgegenstände (z. B. Kugelschreiber)

Wichtig: Der Wert muss gering sein und darf nicht als Gegenleistung für bessere Pflege verstanden werden.

Was ist für Pflegekräfte verboten?

  • Bargeld (auch kleine Beträge)

  • Gutscheine oder Geldkarten

  • Einladungen (z. B. Restaurant, Reisen, Veranstaltungen)

  • Erbschaften oder testamentarische Zuwendungen

Auch das Aufteilen größerer Geldbeträge („Stückeln“) ist unzulässig.

Was müssen Pflegekräfte bei Geschenkangeboten tun?

  • Ablehnen, wenn es sich um Geld oder wertvolle Zuwendungen handelt

  • Unverzüglich melden beim Arbeitgeber oder der Pflegedienstleitung

  • Dokumentation ist oft vertraglich vorgeschrieben

Verstöße können Abmahnung, Kündigung oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen

Weihnachtszeit ist die Hochzeit für Geschenke an Pflegekräfte

Besonders zur Weihnachtszeit oder zu bestimmten Anlässen nimmt die Anzahl der Geschenke, die Patienten den Pflegekräften machen, stark zu. Einige Patienten haben ja auch keine Angehörigen mehr und wollen Dir eine Freude machen – Du hast Dich ja auch um sie gekümmert. Was spricht da also gegen ein weihnachtliches Geschenk für Dich? Viele Pflegekräfte stehen genau dann aber vor der Frage: Darf ich als Pflegekraft eigentlich Geschenke von Patienten oder Angehörigen annehmen, oder muss ich diese höflich ablehnen?

Photo by Goh Rhy Yan on Unsplash

Vorsicht bei größeren Geschenken oder Einladungen!

Anders hingegen sieht es bei größeren Geschenken oder gar Einladungen von Patienten aus. Diese Geschenke, wie etwa ein Geldgeschenk (50 Euro-Schein) oder die Einladung zu einem gemeinsamen Essen auf Kosten des Patienten (oder dessen Angehörigen), müssen von Dir leider direkt strikt abgelehnt werden. So schön dies auch ist, könnte dies sogar rechtswidrig sein. Leider gibt es aber keine genaue Grenze, ab wann ein Geschenk als Aufmerksamkeit zu sehen ist, oder umgekehrt.

Im Einzelfall gilt es abzuwägen, ob ein meldepflichtiges Angebot oder eine kleine nette Geste vorliegt. Sobald aber beispielsweise Bargeld, Einladungen zum Essen oder anderen Aktivitäten ausgesprochen wird, ist dies per Gesetz und Arbeitsvertrag häufig bereits rechtswidrig. Die Ausnahme gilt dann, wenn Dein Arbeitgeber der Geschenkannahme zustimmt (§ 3 Abs. 2 TVöD). Dies ist aber erfahrungsgemäß recht selten der Fall, da größere Geschenke häufig eher zu Konflikten (zwischen den Pflegekräften) führen kann.

Warum ist das Annehmen von Geschenken problematisch?

Grundsätzlich solltest Du die Annahme von größeren Geschenken von Patienten aus zweierlei Gründen am besten unterlassen. Zum einen könnte durch die Geschenke schnell der Eindruck entstehen, dass Du als Pflegekraft manipuliert wirst. Eventuell bekommen die anderen Pflegekräfte oder Patienten von der Übergabe des Geschenkes etwas mit. Anschließend steht dann auch schnell die Vermutung im Raum, dass Du Dich diesem Patienten besonders zugewendet und andere Patienten hingegen vernachlässigst hast.

Zum anderen wurde gerichtlich festgelegt, dass die Übergabe von Geschenken eine korrekte Dienstausübung der Pflegekräfte gefährdet. Außerdem haben Patienten einen Rechtsanspruch auf die Arbeit der Pflegekräfte. Dies sollte nicht von Geschenken oder Aufmerksamkeiten (ähnlich wie bei Trinkgeld) gefährdet werden, weshalb die private Vergütung grundsätzlich verboten ist. Die Nicht-Annahme von Schmiergeld oder sonstigen Provisionen stellt eine gesetzliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers dar und ist daher auch einzuhalten.

Diese Geschenke darfst Du als Pflegekraft ohne Probleme annehmen

Wie bereits beschrieben, darfst Du als Pflegekraft kleine Aufmerksamkeiten annehmen. Dazu gehören etwa Dinge, die den Rahmen sozial üblicher Dankbarkeits- oder Höflichkeitsgesten fallen. Oder andersrum: Wenn die Zurückweisung einer netten Geste als unhöflich erscheint, so dürfen diese von Dir angenommen werden. Dazu gehören zum Beispiel selbstgebackene Kekse, selbstgebastelte Dinge oder Ähnliches.

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Beitragsbild: Photo by Ekaterina Shevchenko on Unsplash

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