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Tattoos in der Pflege - Worauf sollte man achten?

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Tattoos sind schon lange in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen und rund 14 % der Deutschen tragen mindestens ein Tattoo am Körper. Dennoch sind die Motive auf der Haut mit vielen Klischees behaftet. In vielen Jobs und in einigen Branche gelten sie als absolutes Tabu. Doch wie steht es um Tattoos in der Pflege – Worauf sollte man achten?

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Im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, wie z.B. dem Finanzsektor oder bei Versicherungen, gelten Tattoos in der Pflege nicht als „No-Go“. Ganz im Gegenteil – Viele Pflegeeinrichtungen beschäftigen Pflegekräfte mit sichtbaren Tattoos-, Piercings- oder anderem Körperschmuck. Doch auf welche Punkte solltest Du trotzdem bei Tättowierungen achten und was gilt eigentlich rechtlich?

Tattoos in der Pflege
Tattoos sind nicht in jeder Branche gern gesehen. Photo by Toa Heftiba on Unsplash

Kann es rechtlich untersagt werden, Tattoos in der Pflege zu tragen?

Grundsätzlich kann es von rechtlicher Seite her nicht untersagt werden, dass in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern Tattoos verboten sind. Jedoch sind alle Pflegeeinrichtungen unterschiedlich. Einige sind eher konservativ und wünschen sich Pflegekräfte ohne sichtbare Tättowierungen oder dass diese ihre Tattoos verdecken. Und das dürfen einzelne Pflegeeinrichtungen auch bereits im Bewerbungsprozess entscheiden, denn Tattoos sind nicht im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erwähnt und somit müssen Tattoos in der Pflege nicht immer erlaubt werden. Rechtlich gesehen stellt der Ausschluss einer tätowierten Bewerberin oder Bewerbers somit keine Diskriminierung dar und ist demnach von der Toleranz des Arbeitgebers abhängig.

Andere Pflegeeinrichtungen hingegen stehen Tattoos bei Krankenschwestern oder Pflegehelfern sehr offen gegenüber und sehen diese als bunte Abwechslung im hektischen Pflegealltag.

Tattoos und die Reaktion von Patienten

Wer in der Pflege tätig ist, hat auch meist Kontakt mit älteren Menschen. Diese älteren Patienten könnten Tattoos noch mit Seemännern in Verbindung bringen, da diese im 19. Jahrhundert die Körperbemalung in Europa populärer machten: Damals waren Tattoos oder Körperschmuck jedoch häufig nur bei Männern vertreten und hatten auch nicht einen allzu guten Ruf. Dieses Bild könnte auch heute noch in den Köpfen etwas verankert sein. Daher könnte etwas Unsicherheit gegenüber tätowierten Pflegekräften entstehen. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass man durch ein offenes Gespräch diese Vorurteile schnell beseitigen kann. Dann merken die Patienten nämlich schnell, dass man keine Angst oder Vorbehalte haben muss, sondern dass eine kompetente und offene Pflegekraft vor ihnen steht.

Sobald dann sprichwörtlich das Eis gebrochen ist, erfreuen sich die Patienten über die Körperbemalungen des Pflegepersonals und die ausgefallenen und künstlerischen Motive wecken häufig das Interesse der Pflegebedürftigen. Sie führen zu vielen Fragen und angeregten Gesprächen und sorgen für Abwechslung im Pflegealltag, sowohl für die Patienten als auch für AltenpflegerKrankenschwester oder Gesundheits- und Pflegeassistenten (GPA).

Sind Tattoos in der Pflege auch hygienisch unbedenklich?

Eins ist ganz klar: Hygiene ist in der Pflege das höchste Gebot und stellt somit die oberste Priorität dar. Sie ist nicht nur für die Gesundheit pflegebedürftiger Menschen wichtig, sondern auch für die Beschäftigten. Denn durch den engen Körperkontakt können Krankheitserreger sehr leicht übertragen werden. Strenge Hygienemaßnahmen tragen somit zum Schutz vor einer Ansteckung bei. Aus diesem Grunde ist es den Beschäftigten der Pflege generell untersagt, Ringe, Armbänder oder Uhren während ihres Dienstes zu tragen. Teilweise ist auch das Tragen von lange Nägeln, wie zum Beispiel Gelnägeln in der Pflege (Link) untersagt. Zu groß wäre die Gefahr, dass sich aufgrund eingeschränkter Händedesinfektion Krankheitserreger sammeln. Tätowierungen gehören nicht dazu und erstmal generell erlaubt, da sie die Hygienemaßnahmen zunächst nicht gefährden.

Anders ist es aber, wenn eine Tätowierung entzündet oder frisch gestochen wurde. Denn dann sollte dies unbedingt dem Vorgesetzten oder dem Betriebsarzt gemeldet werden. Diese prüfen dann eingehend, inwieweit man den Patienten behandeln darf und ob nicht eventuell die Patientensicherheit gefährdet ist. Wie auch bei anderen Hautinfektionen kann es hier theoretisch zur Übertragung von Infektionserregern vom Pflegepersonal auf Patientinnen und Patienten kommen. Daher ist bei frisch gestochenen Tattoos grundsätzlich immer etwas mehr Vorsicht geboten.

Photo by Annie Spratt on Unsplash

Unsere persönliche Meinung

Wir von mega3 sind als Arbeitgeber in unserer Haltung ganz nah am gesellschaftlichen Wandel und der einhergehenden Akzeptanz hinsichtlich Tattoos oder Körperschmuck jeglicher Art. Unserer Ansicht nach steht es jedem Menschen frei, sich nach seiner persönlichen Entfaltung zu „dekorieren“. Wir bewerten unsere Mitarbeiter nicht anhand ihres Körperschmucks.

Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten wir mit unterschiedlichsten Kunden zusammen, die ihrerseits verschiedene Einstellungen zu dem Thema haben. Uns ist es möglich, unserer eigenen Haltung treu zu bleiben, da wir unter den vielen Kundenunternehmen für jeden Mitarbeiter ein passendes Arbeitsumfeld finden können.

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